Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der Fahrzeugaufbereitung von White Gloss Detailing, Inhaber Lars Hägele, Arnistal 27, 72160 Horb am Neckar (nachfolgend „wir“ oder „White Gloss Detailing“), gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
1. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Die über die Website übermittelte Konfiguration und Terminanfrage ist unverbindlich. Sie stellt noch keinen verbindlichen Auftrag und keine verbindliche Preiszusage dar.
Nach Sichtung der Angaben, Fotos und – soweit erforderlich – nach Besichtigung des Fahrzeugs stimmen wir Leistungsumfang, verbindlichen Preis und Termin persönlich mit Ihnen ab. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag ausdrücklich bestätigen oder mit der vereinbarten Leistung beginnen.
2. Preise und Fahrzeugzustand
Die auf der Website angezeigten Preise sind Orientierungspreise für die gewählte Fahrzeugklasse, das Paket und die Zusatzleistungen. Der tatsächliche Aufwand hängt insbesondere von Größe, Verschmutzung, Material, Vorschäden und dem dokumentierten Fahrzeugzustand ab. Deshalb kann der verbindliche Preis nach der Prüfung vom angezeigten Richtwert abweichen. Änderungen werden vor Beginn der Arbeiten mit Ihnen abgestimmt.
Alle Preise sind, sofern nicht anders angegeben, Endpreise einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
3. Termine, Übergabe und Mitwirkung
Der übermittelte Termin ist ein Terminwunsch. Den genauen Termin, die Uhrzeit sowie bei Hol- und Bringservice die Übergabe stimmen wir in der Regel drei bis vier Tage vor dem Termin telefonisch oder per E-Mail ab. Können wir den Wunschtermin nicht anbieten, schlagen wir einen Ausweichtermin vor.
Bitte übergeben Sie das Fahrzeug mit allen für die vereinbarte Leistung notwendigen Schlüsseln und informieren Sie uns vor Beginn über bekannte Vorschäden, besondere Materialien, technische Besonderheiten, empfindliche Oberflächen und Wertgegenstände. Persönliche Gegenstände und Wertsachen sind vor der Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen.
4. Hol- und Bringservice
Ein Hol- und Bringservice wird nur nach vorheriger Bestätigung erbracht. Abholort, Übergabezeit und Preis richten sich nach der vereinbarten Entfernung und dem Fahrzeugzustand. Bei der Übergabe dokumentieren die Parteien erkennbare Vorschäden, soweit dies angemessen möglich ist.
5. Anzahlungen und Zahlung
Bei Neukunden kann nach Annahme des Auftrags eine Anzahlung von 10 % des verbindlich vereinbarten Gesamtbetrags verlangt werden. Die Anzahlung wird auf den Gesamtbetrag angerechnet. Ohne abweichende Vereinbarung ist der Restbetrag vor Ort in bar oder spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Leistungserbringung per Überweisung fällig.
6. Ausführung der Leistung
Die Aufbereitung erfolgt fachgerecht und materialgerecht im vereinbarten Umfang. Das Ergebnis richtet sich nach Alter, Zustand, Material und vorhandenen Vorschäden des Fahrzeugs. Eine vollständige Beseitigung aller Verschmutzungen, Gerüche, Kratzer, Verfärbungen oder sonstiger Spuren kann nicht zugesagt werden, wenn dies technisch, materialbedingt oder wirtschaftlich nicht möglich ist. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
7. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für bereits vorhandene Schäden, verdeckte Mängel, alters- oder materialbedingte Veränderungen sowie Schäden, die auf unzutreffenden oder unterlassenen Angaben zum Fahrzeugzustand beruhen, haften wir nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher erhalten bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung. Sie finden diese auch unter Widerruf.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch kein zwingender gesetzlicher Schutz des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 8. August 2026