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Leistung

Scheinwerferaufbereitung: Hinweise zur Zulässigkeit

Die Scheinwerferaufbereitung ist bis zur Klärung des Verfahrens und seiner Zulässigkeit nicht buchbar.

Derzeit nicht buchbar

  • Scheinwerfer-Abdeckscheiben gehören zum bauartgenehmigten Bauteil
  • Schleifen, Polieren und Versiegeln können die Genehmigung und Betriebserlaubnis betreffen
  • Keine Zusage einer zulässigen Instandsetzung ohne fahrzeug- und verfahrensbezogenen Nachweis

Eine optische Verbesserung allein belegt weder eine zulässige Reparatur noch die vorgeschriebene Lichtverteilung. Auch eine Materialprüfung ersetzt keinen Genehmigungsnachweis.

Bis Verfahren und gegebenenfalls erforderliche Genehmigung fachlich geklärt sind, ist die Scheinwerferaufbereitung aus der Preisauswahl und dem Anfragerechner ausgesetzt. Diese Informationsseite bleibt erreichbar.

Wir bieten diese Bearbeitung derzeit nicht als Standardleistung an. Bei matten oder beschädigten Scheinwerfern lassen Sie die zulässigen Möglichkeiten durch eine Fachwerkstatt oder Prüforganisation klären.

Erste Einschätzung per Foto

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Sparen Sie Zeit: Senden Sie uns einfach 2–3 Fotos von Lack oder Innenraum per WhatsApp. Lars Hägele sieht sich die Aufnahmen an und empfiehlt Ihnen die passenden Arbeiten. Den verbindlichen Preis stimmen wir nach der Fahrzeugprüfung mit Ihnen ab.

✓ Persönlicher Ansprechpartner✓ Unverbindlich und kostenlos✓ Empfehlung passend zum Fahrzeug
Fotos per WhatsApp sendenDirekter Kontakt: 0152 33540284

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